Liebe Schwimmerinnen, liebe Schwimmer,
hiermit lade ich fristgerecht nach § 7 der Jugendordnung zur Jugendvollversammlung am 12. März 2020 um 17:30 Uhr in die Turnhalle der Schwimmsportschule ein.
Tagesordnung:
Anträge zur Jugendvollversammlung müssen gemäß § 8 der Jugendordnung mindestens eine Woche vor dem Tagungstermin schriftlich und mit Begründung beim Jugendwart eingegangen sein.
Die Jugendvollversammlung ist laut § 9 der Jugendordnung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Bezüglich der Stimmberechtigung gilt § 13 der Jugendordnung des Vereins. Es sind alle Mitglieder zwischen 10 bis einschließlich 20 Jahre stimmberechtigt.
Im Anschluss veranstaltet der Jugendausschuss eine Spielstunde mit euch, bringt bitte Sportsachen mit. Natürlich seid ihr alle zur Versammlung herzlich eingeladen, also kommt vorbei.
Die Spielstunde endet um 19 Uhr.
Mit sportlichen Grüßen
gez. Steffen Rothärmel
Jugendwart VfR Übach-Palenberg Abteilung Schwimmen