Antrag zur Mitgliederversammlung (29.04.2022)

Liebe Mitglieder,

der Abteilungsvorstand legt der diesjährigen Mitgliederversammlung den untenstehenden Antrag vor, der eine Abspaltung vom Gesamtverein VfR-Übach-Palenberg vorsieht. Die Begründung für diesen Schritt ist dem Antrag zu entnehmen bzw. wird bei der Mitgliederversammlung mündlich erläutert.

Für den Vorstand,

Tim Böven, Abteilungsleiter

 

ANTRAG        (zu Tagesordnungspunkt 5)

Antragsteller:                 Abteilungsvorstand VfR-Schwimmen

Beschlussvorlage:

Die Mitgliederversammlung der VfR-Schwimmabteilung vom 29. April 2022 beschließt die Abspaltung der Schwimmabteilung vom Schwimmverein Übach-Palenberg e.V. unter gleichzeitiger Neugründung eines neuen Vereins mit dem Namen SCHWIMMVEREIN ÜBACH-PALENBERG e.V. .

In diesem Zusammenhang beauftragt die Mitgliederversammlung den Abteilungsvorstand alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit sich der o.g. neue Verein als übernehmender Rechtsträger der bisherigen Schwimmabteilung im Wege der „Abspaltung durch Neugründung“ nach dem Umwandlungsgesetz gründen kann.

 Ablauf / Begründung:

 In der 70-jährigen Geschichte der Schwimmabteilung gab es bislang bereits mehrere Anläufe, sich vom Gesamtverein zu trennen. Alle bisherigen Ansätze hierzu scheiterten immer daran, dass das gesamte Vermögen und alle Sachwerte nach geltendem Recht beim Hauptverein verblieben wären und wir als eigenständiger Verein am „Punkt Null“ hätten starten müssen.

Seit wenigen Jahren bietet nun das sogenannte Umwandlungsgesetz die Möglichkeit, dass der Gesamtverein als übertragender Rechtsträger die gesamte Schwimmabteilung vom Gesamtverein abspaltet und in die Rechtsform eines eigenständigen, eingetragenen Vereins überführt. Dabei überträgt der Hauptverein im Wege einer Gesamtrechtsfolge auf den neu zu gründendem Verein das gesamte der Schwimmabteilung zuzurechnende Vermögen einschließlich aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte sowie alle Vertragsverhältnisse, die der Schwimmabteilung zugeordnet werden. Alle Registrierungen und Lizenzen, sowie Spielberechtigungen und Ligazugehörigkeiten gehen damit auch auf den neuen Verein über.

Ein sogenannter Abspaltungsplan, der notariell begleitet wird, regelt dabei u.a.  den Übergang der Mitgliedschaften.  Dabei gehen die Mitgliedschaften derjenigen Mitglieder des Gesamtvereins, die der Schwimmabteilung zugeordnet werden, auf den übernehmenden Rechtsträger, sprich auf den neuen Verein, über. Erneuerungen der Anmeldungen, der Lastschriften, etc. entfallen.

Bei dieser Form der Abtrennung vom Gesamtverein gibt es für das einzelne Mitglied keinen Handlungsbedarf. Das Mitgliedschaftsverhältnis geht ohne jede Einschränkung oder Veränderung auf den neuen Verein über. Sogar die Dauer in der bereits bestehenden Mitgliedschaft in der Schwimmabteilung wird durch den neuen Schwimmverein fortgeschrieben und findet bspw. im Rahmen zukünftiger Ehrungen seitens des neuen Schwimmvereins Berücksichtigung.

Warum dieser Schritt?

In der Mitgliederversammlung wird der Abteilungsvorstand hierzu umfassendere Ausführungen machen und für Fragen zur Verfügung stehen, deshalb hier nur stichwortartig nachstehende Gründe für diesen Schritt:

  • Eine Abteilung des Gesamtvereins verkörpert die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins, was zu persönlicher Haftung des Vorstandes mit seinem Privatvermögen führen kann. Mit der Eigenständigkeit erhalten wir als Verein rechtskräftigen Handlungsspielraum.
  • Bei einem „Schadensfall“ müssen wir nicht für andere Abteilungen mithaften. Hier mussten wir in der Vergangenheit bereits einmal eine unschöne Erfahrung machen.
  • Der Steuerfreibetrag für Vereine steht uns in voller Höhe zur Verfügung. Jetzt ist dieser Freibetrag mit fünf weiteren Abteilungen zu teilen, dadurch sind in den letzten Jahren regelmäßig nicht unerhebliche Steuerzahlungen zu leisten gewesen.
  • Gemeinsamkeiten im Gesamtverein waren in der Vergangenheit meist Fehlanzeige. Außer einer gemeinsamen Satzung und einer gemeinsamen Steuererklärung gab es in den zurückliegenden Zeiten kein „Zusammenleben“.
  • Seit Gründung der Abteilungen innerhalb des Gesamtvereins haben diese überwiegend wie eigenständige Vereine agiert, was sich mit dem Vereinsrecht nicht immer deckte. Durch eine Eigenständigkeit erhalten wir, wie oben bereits genannt, einen rechtskräftigen Status und damit auch mehr Rechtssicherheit für alle aktiven Vorstandsmitglieder und für alle Entscheidungen.
  • Finanzielle Zuwendungen müssen nicht mehr geteilt werden; Abgaben an den Hauptverein fallen weg; Förderanträge können eigenständig gestellt werden.
  • Die Antragswege zum LSB, zum KSB, zum SV-NRW, etc. sind direkter. Zukünftig entsteht somit kein zusätzlicher Aufwand bzw. „Umweg“ mehr über den Hauptverein.
  • Eine Eigenständigkeit ließe uns im täglichen Vereinsgeschäft manchmal schneller und effizienter arbeiten.