Änderung der Corona-Schutzverordnung ab 13.01.2022

Liebe Mitglieder,

ab morgen Donnerstag, 13.01.2022, gilt wieder eine neue Corona Schutzverordnung des Landes NRW. Was bedeuten diese Änderungen für uns als Sportverein?

Ab Donnerstag gilt, dass überall da, wo grundsätzlich neben einer Immunisierung eine zusätzliche Testpflicht gefordert wird (2G+), diese wegfällt, wenn die Person über eine wirksame Auffrischungsimpfung* (Boosterimpfung) verfügt oder innerhalb der vorhergegangenen drei Monate trotz Immunisierung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde.

*Auffrischungsimpfung verfügt, wer als geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten hat. Es gibt keine Wirkzeitfrist. (2 Abs. 9 CoronaSchVO).

Alle weiteren Informationen zur aktuellen Schutzverordnung entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Zum Ausdrucken: Übersicht ab dem 13.01.2022

Bleiben Sie gesund!

Tim Böven, Abteilungsleiter