Neue Corona-Regeln: Sport mit 3G erlaubt

Seit dem 04.03.2022 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.

Vereinfacht gesagt, ist Sport jetzt mit 3G möglich.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schüler ab 18 Jahre: können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Alle weiteren Regelungen für die VfR-Schwimmabteilung finden Sie in unserer Übersichtstabelle.

Für den Vorstand,

Tim Böven (Abteilungsleiter)