Seit dem 04.03.2022 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Vereinfacht gesagt, ist Sport jetzt mit 3G möglich.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schüler ab 18 Jahre: können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Alle weiteren Regelungen für die VfR-Schwimmabteilung finden Sie in unserer Übersichtstabelle.
Für den Vorstand,
Tim Böven (Abteilungsleiter)