Liebe Schwimmerinnen, liebe Schwimmer,
hiermit laden wir fristgerecht nach § 7 der Jugendordnung zur Jugendvollversammlung am 08.03.2022 um 17:30 Uhr in die Turnhalle der Schwimmsportschule ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Berichte des Jugendausschusses für das Jahr 2021
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Entlastung des Jugendausschusses
- Wahl der Jugendwartin
- Wahl des Jugendwart
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Aktivitäten 2022
- Verschiedenes
Anträge zur Jugendvollversammlung müssen gemäß § 8 der Jugendordnung mindestens eine Woche vor dem Tagungstermin schriftlich und mit Begründung beim Jugendwart und Jugendwartin eingegangen sein.
Die Jugendvollversammlung ist laut § 9 der Jugendordnung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Bezüglich der Stimmberechtigung gilt § 13 der Jugendordnung des Vereins. Es sind alle Mitglieder zwischen 10 bis einschließlich 20 Jahre stimmberechtigt.
Mit sportlichen Grüßen
gez. Steffen Rothärmel und Alina Bärwald
Jugendwart und Jugendwartin Schwimmverein Übach-Palenberg Abteilung Schwimmen