Liebe Schwimmerinnen, liebe Schwimmer,
leider mussten wir im März die geplante Jugendvollversammlung aus den bekannten Corona- Gründen absagen. Mittlerweile dürfen nach der Coronaschutzverordnung Versammlungen dieser Art, unter Berücksichtigung einiger Regeln, wieder stattfinden.
Aus diesem Grund lade ich hiermit fristgerecht nach § 7 der Jugendordnung zur Jugendvollversammlung am Donnerstag, 24. September 2020 um 17:30 Uhr, in die Turnhalle der Schwimmsportschule ein.
Tagesordnung:
Anträge zur Jugendvollversammlung müssen gemäß § 8 der Jugendordnung mindestens eine Woche vor dem Tagungstermin schriftlich und mit Begründung beim Jugendwart eingegangen sein.
Die Jugendvollversammlung ist laut § 9 der Jugendordnung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Bezüglich der Stimmberechtigung gilt § 13 der Jugendordnung des Vereins. Es sind alle Mitglieder zwischen 10 bis einschließlich 20 Jahre stimmberechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Böven, Abteilungsleiter VfR-Schwimmabteilung