Die VfR- Schwimmer dürfen wieder starten!

Liebe Mitglieder,

liebe Schwimmsportfreunde,

mit dem heutigen Tag (03.06.2021) ist der Kreis Heinsberg in die Inzidenzstufe 2 eingestuft worden. Das  bedeutet, dass wir ab heute wieder unter vielen Auflagen den Schwimmsport in Hallenbädern betreiben dürfen! Aber nicht nur der Schwimmsport,  sondern auch unsere Angebote außerhalb des Wassers dürfen wieder starten, mit Ausnahme des Eltern-Kind-Turnens ( siehe hierzu auch das  Hygienekonzept) .

Somit können wir, die VfR Schwimmabteilung, ab Montag, 07.06.2021 wieder die Türen für unsere Sportler öffnen!

Die oben genannten Auflagen, die wir erfüllen müssen, finden Sie, wie auch schon im letzten Jahr,  in unserem Hygienekonzept:

Hygiene Konzept VfR Schwimmabteilung_D

Diese Auflagen sind zwingend einzuhalten. Wir können keine Ausnahmen oder eine Nichteinhaltung akzeptieren. Alle Übungsleiter*innen sind weisungsbefugt und müssen bei Nichteinhaltung der Regeln die Sportler*innen des Trainings verweisen bzw. ihnen den Zugang in die Sportstätte verwehren.

Ich möchte mich hier, auch nochmal im Namen des Vorstandes und ich denke auch der Mitglieder, bei allen Übungsleiter*innen bedanken, die sich trotz der erschwerten Bedingungen und trotz eines möglichen Ansteckungsrisikos bereit erklärt haben, wieder für die Sportler da zu sein, damit der Sport endlich wieder starten kann.

Wie schon oben erwähnt, befinden wir uns seit heute (03.06.) in der Inzidenzstufe 2. Hier muss – neben den bereits erwähnten Auflagen – für alle Sportarten, die in einer Sporthalle/Schwimmhalle ausgeführt werden, eine Bescheinigung über eines der „3G“ (Getestet – mit Bescheinigung, Geimpft oder Genesen – nicht älter als 6Monate) beim Betreten der Halle vorliegen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für das Anfängerschwimmen  (siehe auch hierzu das Hygienekonzept).

Wenn wir bis zum kommenden Montag (07.06.2021)  in die Inzidenzstufe 1 eingeordnet werden sollten (hier muss die offizielle Bekanntgabe durch den Kreis Heinsberg oder das Land NRW vorliegen), entfällt die „3G“-Regelung.  Auch hier gibt es allerdings wieder eine Ausnahme, die den Kontaktsport betrifft (z.B. Wasserballspiele). Näheres hierzu finden Sie auch in unserem Hygienekonzept.

Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage. Die Coronabestimmungen ändern sich immer so schnell, dass wir versuchen werden, Sie über unsere Homepage über alle Neuerungen für die VfR Schwimmabteilung zu informieren.

Wir hoffen, dass wir unter den vorhandenen Bedingungen wieder in einen geregelten Sport einsteigen können!

Mit freundlichen Grüßen

Tim Böven, Abteilungsleiter