Aus der VfR-Schwimmabteilung soll der SCHWIMMVEREIN ÜBACH-PALENBERG e.V. werden!

Liebe Mitglieder der VfR-Schwimmabteilung,

am Mittwoch, dem 14.9.2022, 19.00 Uhr findet die für uns wichtige außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins für Rasenspiele Übach-Palenberg e.V. statt. In dieser Versammlung soll über die Abspaltung der beiden Abteilungen Schwimmen und Handball mit einer gleichzeitigen Neugründung von zwei eigenständigen, rechtsfähigen Vereinen abgestimmt werden.

So der Wunsch der beiden VfR-Abteilungen. Entsprechende Beschlüsse der Abteilungsmitgliederversammlungen liegen dem zugrunde. Sämtliche Unterlagen und die notwendige Einladung sind termingerecht ausgelegt bzw. zur Verfügung gestellt worden. Der gesamte Prozess, inklusive der eigentlichen Versammlung, wird von einem Notar begleitet.

Was uns nur noch von diesem Schritt trennt ist eine deutliche Stimmen-Mehrheit (Dreiviertel-Mehrheit) der anwesenden Mitglieder im Rahmen der Abstimmung anlässlich der oben genannten außerordentlichen Mitgliederversammlung. Die Abteilungsvorstände der VfR-Schwimmer und der VfR-Handballer hoffen sehr auf die breite Unterstützung ihrer Mitglieder.

So rufen wir heute gerne noch einmal alle Mitglieder auf, am Mittwoch, dem 14.9.2022, 19.00 Uhr in das Pädagogische Zentrum (im Schulzentrum Comeniusstraße in Übach) zu kommen und an der für uns so wichtigen Versammlung teilzunehmen. Alle volljährigen Mitglieder sind stimmberechtigt!

Tim Böven

Abteilungsleiter Schwimmen

 

Anhang

Für diejenigen, die die Idee einer Abspaltung vom Hauptverein bislang noch nicht so intensiv verfolgt haben, hier nachstehend noch einmal in Kürze einige Informationen und Gründe für diesen aus unserer Sicht längst überfälligen Schritt.

Warum möchte die Schwimmabteilung die Abspaltung vom Gesamtverein „Verein für Rasenspiele Übach-Palenberg e.V.“  und einen eigenständigen, rechtsfähigen Verein gründen?

In der 70-jährigen Geschichte der Schwimmabteilung gab es bislang bereits mehrere Anläufe, sich vom Gesamtverein zu trennen. Alle bisherigen Ansätze hierzu scheiterten immer daran, dass das gesamte Vermögen und alle Sachwerte nach geltendem Recht beim Hauptverein verblieben wären und wir als eigenständiger Verein am „Punkt Null“ hätten starten müssen.

Seit wenigen Jahren bietet nun das sogenannte „Umwandlungsgesetz“ die Möglichkeit, dass der Gesamtverein als übertragender Rechtsträger die gesamte Schwimmabteilung vom Gesamtverein abspaltet und in die Rechtsform eines eigenständigen, eingetragenen Vereins überführt. Dabei überträgt der Hauptverein im Wege einer Gesamtrechtsfolge auf den neu zu gründenden Verein das gesamte der Schwimmabteilung zuzurechnende Vermögen einschließlich aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte sowie alle Vertragsverhältnisse, die der Schwimmabteilung zugeordnet werden. Alle Registrierungen und Lizenzen, sowie Spielberechtigungen und Ligazugehörigkeiten gehen damit auch auf den neuen Verein über.

Ein sogenannter Abspaltungsplan, der notariell begleitet wird, regelt dabei u.a.  den Übergang der Mitgliedschaften.  Dabei gehen die Mitgliedschaften derjenigen Mitglieder des Gesamtvereins, die der Schwimmabteilung zugeordnet werden, auf den übernehmenden Rechtsträger, sprich auf den neuen Verein, über. Erneuerungen der Anmeldungen, der Lastschriften, etc. entfallen.

Bei dieser Form der Abtrennung vom Gesamtverein gibt es für das einzelne Mitglied keinen Handlungsbedarf. Das Mitgliedschaftsverhältnis geht ohne jede Einschränkung oder Veränderung auf den neuen Verein über. Sogar die Dauer in der bereits bestehenden Mitgliedschaft in der Schwimmabteilung wird durch den neuen Schwimmverein fortgeschrieben und findet bspw. im Rahmen zukünftiger Ehrungen seitens des neuen Schwimmvereins Berücksichtigung.

Warum dieser Schritt? Stichwortartig hier die wichtigsten Gründe für diesen Schritt:

  • Eine Abteilung des Gesamtvereins verkörpert die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins, was zu persönlicher Haftung des Vorstandes mit seinem Privatvermögen führen kann. Mit der Eigenständigkeit erhalten wir als Verein rechtskräftigen Handlungsspielraum.
  • Bei einem „Schadensfall“ müssen wir nicht für andere Abteilungen mithaften. Hier mussten wir in der Vergangenheit bereits einmal eine unschöne Erfahrung machen.
  • Der Steuerfreibetrag für Vereine steht uns in voller Höhe zur Verfügung. Jetzt ist dieser Freibetrag mit fünf weiteren Abteilungen zu teilen, dadurch sind in den letzten Jahren regelmäßig nicht unerhebliche Steuerzahlungen zu leisten gewesen.
  • Gemeinsamkeiten im Gesamtverein waren in der Vergangenheit meist Fehlanzeige. Außer einer gemeinsamen Satzung und einer gemeinsamen Steuererklärung gab es in den zurückliegenden Zeiten kein „Zusammenleben“.
  • Seit Gründung der Abteilungen innerhalb des Gesamtvereins haben diese überwiegend wie eigenständige Vereine agiert, was sich mit dem Vereinsrecht nicht immer deckte. Durch eine Eigenständigkeit erhalten wir, wie oben bereits genannt, einen rechtskräftigen Status und damit auch mehr Rechtssicherheit für alle aktiven Vorstandsmitglieder und für alle Entscheidungen.
  • Finanzielle Zuwendungen müssen nicht mehr geteilt werden; Abgaben an den Hauptverein fallen weg; Förderanträge können eigenständig gestellt werden.
  • Die Antragswege zum LSB, zum KSB, zum SV-NRW, etc. sind direkter. Zukünftig entsteht somit kein zusätzlicher Aufwand bzw. „Umweg“ mehr über den Hauptverein.
  • Eine Eigenständigkeit ließe uns im täglichen Vereinsgeschäft manchmal schneller und effizienter arbeiten.