Mitteilung zur Änderung der Coronaschutzverordnung

Liebe Mitglieder, liebe Sportler,

mit der ab morgen (24.11.2021) geltenden und heute veröffentlichten Coronaschutzverordnung für das Land NRW ergeben sich auch für den Sport einige grundsätzliche Änderungen.

In Kürze die zwei wichtigsten Änderungen:

  • Vereinsversammlungen dürfen ab sofort nur noch von immunisierten oder getesteten Personen besucht werden. (3G)
  • Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ist nur noch immunisierten Personen gestattet (2G)

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von diesen Vorgaben ausgenommen.

Die zwei oben genannten Änderungen plus alle weiteren Änderungen werden wir in den nächsten Tagen in unser Hygienekonzept übernehmen. Das Hygienekonzept werden wir nach Überarbeitung auf unserer Homepage und über die bekannten Kanäle veröffentlichen.

Der 2G-Status (falls noch nicht bekannt) wird durch die Trainer vor dem Einlass in die Sportstätte kontrolliert!

In den letzten Tagen häufen sich die Corona-Fälle in den Schulen in Übach-Palenberg und Umgebung. Aus diesem Grund bitte ich nochmal eindringlich darum, dass Sie ihre Kinder/Jugendlichen nur zum Training schicken, wenn Sie sicher sind, dass keine Symptome vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten stattgefunden hat. Der gleiche Hinweis gilt natürlich nicht nur für unsere Kinder/Jugendlichen sondern auch für alle anderen Sportler.

Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass wir ALLE gesund bleiben.

Bitte bleiben oder werden Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Tim Böven, Abteilungsleiter