Liebe Kinder und Jugendliche des SV Übach-Palenberg,
hiermit laden wir fristgerecht nach §5 der Jugendordnung zur Jugendversammlung am Donnerstag , 20.03.2025, um 17:30Uhr in die Turnhalle der Schwimmsportschule des SV NRW, Carlstraße 8, Übach-Palenberg, ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des 1. und 2. Jugendvertreters für das Jahr 2024
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Entlastung des 1. und 2. Jugendvertreters
- Wahl der/des 2. Jugendvertreterin/Jugendvertreters
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge*
- Aktivitäten 2025
- Verschiedenes
Die Jugendversammlung ist laut §5 Absatz 6 der Jugendordnung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Bezüglich der Stimmberechtigung gilt §5 Absatz 9 der Jugendordnung: Bei der Jugendversammlung sind alle Mitglieder des SV Übach-Palenberg e.V. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie die Mitglieder des Jugendvorstandes, unabhängig vom Alter stimmberechtigt. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr können ihre Antrags- und Rederechte nicht persönlich, sondern nur durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.
Im Anschluss an die Jugendversammlung möchten wir mit euch noch gemeinsam bis 18.30Uhr in der Turnhalle spielen.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme!
Mit sportlichen Grüßen
gez. Julian de Jong und Heike Böven
Jugendvertreter des SV Übach-Palenberg
*Anträge zur Jugendversammlung müssen gemäß §5 Absatz 5 der Jugendordnung mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit Begründung einem der beiden Jugendvertreter zugestellt werden.