Liebe Mitglieder der VfR Schwimmabteilung,
die Herbstferien sind morgen zu Ende und wir starten wieder mit unseren Sportangeboten (außer die Freizeitsportler am Dienstagabend – siehe hierzu den separaten Bericht auf der Homepage). Des Weiteren gelten, wie vor den Ferien auch, weiterhin in verschiedenen Gruppen unterschiedliche verschiedene Regelungen/Abmachungen. Diese kennen Sie natürlich inzwischen schon, sollten jedoch noch Fragen dazu bestehen, kontaktieren Sie bitte direkt den/die Gruppenverantwortliche/n.
Damit wir unseren Sportbetrieb möglichst lange aufrechterhalten können, möchten wir nochmals alle darauf hinweisen, die Verhaltens- und Hygieneregeln unserer Abteilung zwingend einzuhalten. Aufgrund der steigenden Coronazahlen ist es umso wichtiger, dass alle bestehenden Maßnahmen unbedingt befolgt werden.
Hier in Kurzform die wichtigsten Maßnahmen:
- Das Bilden von Grüppchen vor und in de Sportstätten ist untersagt (1,5m Abstand).
- In den Sportstätten ist der Abstand von 1,5m einzuhalten. Das gilt auch während der Ausübung der Sportarten (ausgenommen Wasserball = Kontaktsport. Hier gilt es aber auch den Kontakt auf ein Minimum zu beschränken).
- Das Training erfolgt unter Ausschluss von Zuschauern oder Gästen.
- Beim jedem Trainingsbeginn wird eine Teilnehmerliste (Name, Vorname und Telefonnummer) ausgefüllt und von jedem Teilnehmer unterschrieben. Hierfür ist ein eigener Stift mitzubringen. So kann im Falle einer Infektion die Kontaktkette zurückverfolgt werden. Sollten die Daten nicht hinterlegt werden, ist eine Teilnahme am Training ausgeschlossen.
- Vor den Trainingsstätten, im Eingangsbereich und in der Umkleide ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Schutz tragen).
- Beim Betreten der Sportstätten sind die Ein-/Ausgangsregelungen aus dem Hygienekonzept zwingend einzuhalten.
- An das Konzept, das für alle Sportler*innen bindend ist, muss sich gehalten werden. Ausnahmen oder eine Nichteinhaltung werden nicht akzeptiert. Alle Übungsleiter*innen sind weisungsbefugt und müssen bei Nichteinhaltung der Regeln die Sportler*innen des Trainings verweisen bzw. ihnen den Zugang in die Sportstätte verwehren. Das vollständige Hygienekonzept finden Sie unter diesem Link: Hygiene Konzept VfR Schwimmabteilung
- Es dürfen nur persönliche Utensilien (z.B. Trinkflasche) benutzt werden. Die Lagerung in der Übungsstätte ist ausgeschlossen.
- Für die Nutzung der Krafträume / Turnhalle ist ein eigenes, sauberes Handtuch mitzubringen und die Geräte müssen nach jeder Nutzung gründlich desinfiziert werden.
- Die Übungsstätte muss nach dem Training unverzüglich verlassen werden.
Es darf nur am Sportangebot teilgenommen werden, wenn:
- Alle Teilnehmer*innen bei Betreten der Übungsstätten absolut symptomfrei sind. Symptome für COVID-19 Virus: Fieber, Trockener Husten, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag, Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich, Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit
- Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person.
Am kommenden Donnerstag haben wir unsere nächste Vorstandsitzung. Dort werden wir u.a. darüber sprechen, bis zu welchem Zeitpunkt wir unser Sportangebot aufrechterhalten können oder welche Sportangebote wir aufgrund von Risikopatienten, Abstandsregeln etc. zu welchem Zeitpunkt einstellen müssen. Vorausgesetzt natürlich, dass wir unseren generellen Sportbetrieb nach der dann jeweils geltenden Corona-Schutzverordnung überhaupt aufrechterhalten dürfen.
Wir halten Sie in den nächsten Tagen und Wochen auf dem Laufenden!
Bleiben Sie gesund!
Für den Vorstand
Tim Böven, Abteilungsleiter